Datenschutz und Kassen, kann das gehen?
Der Datenschutz ist ja auch so ein Thema, worüber immer wieder und auch kontrovers diskutiert wird. Auch im Einzelhandel ist der Datenschutz durchaus zu berücksichtigen. Schon bei der bargeldlosen Zahlung mit der Bankkarte oder der Kreditkarte an der Kasse werden Daten erfasst: Über das Einlesen der Karte werden zunächst personenbezogene Daten erfasst. Allein das Bekanntwerden der Bankdaten stellt ein gewisses Risiko dar. Viele Einzelhändler nutzen diese Daten tatsächlich ausschließlich, um den jeweiligen Einkauf zu verrechnen und den Betrag vom Bankkonto abzubuchen. Von einigen wenigen ist aber auch zu hören dass erfragt wird, ob die an den Kassen bekannt gewordenen Daten auch zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Auch mit der Ausstellung von Kundenkarten, Karten von Bonuspunktesystemen usw. gibt der Kunde seine Daten preis. Klar, das ist seine freiwillige Entscheidung. Und die meisten Händler gehen auch ordentlich und vertragsgemäß mit den Kundendaten um. Aber man hat auch schon von einigen schwarzen Schafen gehört, die unerlaubt die Kundendaten an Dritte weitergegeben haben. Und das ist in meinen Augen schon Datenmissbrauch. Der Gesetzgeber hat durch das Datenschutzgesetz schon durchaus gute Vorgaben gegeben. Aber auch die Eigenverantwortung der Kunden ist gefragt. Jeder sollte sich genau überlegen, ob, wo und welche Daten er preisgibt. Kassensysteme im Einzelhandel können außer über die bargeldlose Zahlung auch Daten erfassen, die manuell eingegeben werden. So beispielsweise bei Reklamationen oder bei einem Umtausch. Gerade in der vorletzten Woche hatte ich eine Warenrückgabe in einem Elektrofachmarkt zu erledigen. Ich hatte etwas für meine PC geschenkt bekommen, womit dieser aber nicht arbeiten konnte. Daraufhin habe ich die Ware mitsamt dem Kassenbon zurückgegeben. Unkompliziert wurde die Ware zurück genommen, aber ich musste meinen Namen und meine Adresse hinterlassen. Diese Daten wurden über eine Tastatur in die Kassensoftware des dort genutzten Kassensystems eingegeben. Eine Warenrückgabe ist natürlich ein vertretbarer Grund seitens des Händlers, Kundendaten über die Kassensoftware der Kasse erfassen zu müssen. Schließlich müssen Warenbewegungen nachweisbar für die Buchhaltung im Kassensystem hinterlegt werden. Bisher habe ich mit der Datenerfassung bei Umtausch oder Reklamation auch tatsächlich noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Da scheinen die Einzelhändler tatsächlich gewissenhaft mit ihren Kunden und deren Daten umzugehen. Datenerfassung über die Kassensoftware ist bei Registrierkassen wohl nicht möglich. Somit ist es in kleineren Geschäften (z.B. Kiosk oder Zeitschriftenladen) eher unwahrscheinlich, dass hier Kundendaten erfragt werden. Es sei denn, der Händler macht sich die Mühe, Fragebögen zu erstellen und diese manuell auszufüllen und zu verarbeiten. Der Datenschutz ist aber nicht allein auf den Handel und die Erfassung über verschiedene Kassen beschränkt. Besonders Anbieter von Dienstleistungen (Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser, usw.) sind auf die Datenerfassung ihrer Kunden angewiesen, um ihre Dienste verwalten, verbuchen und durchführen zu können. Allein die Anschrift ist nötig, damit der Dienstleister den Ort seiner Tätigkeit kennt. Natürlich sind auch die Dienstleistungsunternehmen verpflichtet, sorgsam mit ihren Kundendaten umzugehen. Und die Kunden sollten auch eigenverantwortlich überlegen, bei wem sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen und ihre Daten preisgeben.
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